Sowohl für meine psychotherapeutischen Behandlungen als auch für meine Coaching-Angebote gilt: Da ich keine Kassenzulassung besitze, werden die Kosten privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die GOÄ bietet einen transparenten Rahmen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und Dauer der Behandlung sowie dem individuellen Aufwand. Neben der reinen Behandlungsdauer können auch zusätzliche Leistungen wie die Erstellung von Therapieplänen oder ausführliche Gespräche in die Berechnung einfließen.
Die privaten Krankenkassen übernehmen – je nach Ihrem individuellen Tarif – zumindest einen Teil der Kosten. Coaching-Kosten müssen Sie in der Regel selbst zahlen, können diese aber im Einzelfall von der Steuer absetzen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem Steuerberater.
Für kürzer als 48h abgesagte Termine berechne ich ein Ausfallhonorar von 80% des vereinbarten Honorars.
SIE FINDEN UNS BEI